Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der We Get Social Media GmbH, Scheuchzerstrasse 112, 8006 Zürich (nachfolgend "die Agentur") und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Der Auftrag kann per E-Mail, Leistungsbezug, mündlich bei Beratungsgesprächen, per Online-Formular oder per unterschriebenem Dokument (Rechnung, Offerte, Auftragsbestätigung) zustande kommen. Mit der Annahme der Offerte oder der Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Die Agentur erbringt ihre Dienstleistungen gemäss einem separaten Vertrag oder, wenn ein solcher fehlt, gemäss ihrer Offerte. Die Leistungen umfassen insbesondere Tätigkeiten im Bereich Social Media Management, Marketing sowie die Durchführung von Foto- und Videoproduktionen.
Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht, sorgfältig und termingerecht zu erbringen. Sie ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) beizuziehen.
Die widerrechtliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Agentur sowie von Präsentationsvorschlägen (z.B. Pitch) verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 50% des Auftragsvolumens oder mindestens CHF 10'000. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin. Jede weitere Nutzung untersteht der Zahlung der obgenannten Konventionalstrafe und verpflichtet zur Leistung von Schadenersatz.
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Er unterstützt die Agentur nach besten Kräften bei der Erfüllung des Vertrages.
Der Kunde ist verpflichtet, mit allen Personen, die an Foto- oder Videoaufnahmen (nachfolgend "Protagonisten") teilnehmen, eigenständig Verträge abzuschliessen. Die Agentur ist keine Vertragspartei dieser Vereinbarungen, selbst wenn sie dem Kunden Protagonisten vermittelt.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Protagonisten der Aufnahme und Bearbeitung ihrer Personendaten durch die Agentur zum vereinbarten oder erkennbaren Zweck zugestimmt haben. Er gewährleistet die Datensicherheit der Personendaten und sorgt für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und Informationen keine Rechte Dritter verletzen und frei von rechtlichen Mängeln sind. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der Agentur geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung erfolgt gemäss der Offerte oder dem individuellen Vertrag.
Falls keine Stundensätze explizit für die Leistung vereinbart wurden, gelten die allgemeinen Stundensätze. Diese betragen CHF 165 pro Stunde für allgemeine Tätigkeiten, die nicht in die Video-/Foto-/Grafikerstellung fallen. Tätigkeiten im Bereich Video-/Foto-/Grafikerstellung werden mit CHF 225 pro Stunde berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren zu erheben. Die Agentur behält sich das Recht vor, bei grösseren Projekten eine Anzahlung oder Teilzahlungen zu verlangen.
Das Honorar der Protagonisten wird von der Agentur bezahlt, jedoch dem Kunden in Rechnung gestellt und vollumfänglich weiterverrechnet.
Verschiebt der Kunde eine vereinbarte Aufnahmesitzung weniger als 48 Stunden vor dem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 4 nicht nach, ist die Agentur berechtigt, bereits angefallene Kosten (einschliesslich Drittkosten) sowie den bis dahin geleisteten Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen. Zusätzlich steht der Agentur eine Entschädigung in Höhe von 50% des in der Offerte festgelegten Honorars zu. Eine Verschiebung der Aufnahmesitzung bis zu 48 Stunden vor dem Termin bleibt kostenlos.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der Agentur aufzurechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung. Die Agentur wird dem Kunden eine entsprechende Offerte unterbreiten.
Ergibt sich während der Ausführung des Auftrags ein zusätzlicher Aufwand, der nicht von der Agentur zu vertreten ist, wird dieser Mehraufwand dem Kunden nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen, also Änderungswünsche des Kunden nach Abschluss der Arbeiten, sind nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten und werden nach Aufwand separat verrechnet.
Alle von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte, Texte, Grafiken, Fotos, Videos) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum der Agentur.
Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nur zu dem mit der Agentur vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein Zeitraum vereinbart, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages.
Möchte der Kunde die Arbeitsergebnisse für einen anderen als den vereinbarten Zweck oder über den vereinbarten Zeitraum hinaus verwenden, muss er die entsprechenden Nutzungsrechte bei der Agentur erwerben. Der Preis dafür wird je nach Art, Umfang des Materials und Verwendungszweck festgelegt.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu übertragen oder diese Dritten zur Verfügung zu stellen.
Jegliche Veränderung, Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Die Auswahl des Foto- und Videomaterials erfolgt durch die Agentur. Das ausgewählte und bearbeitete Material wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. Rohmaterial und unbearbeitete Aufnahmen verbleiben bei der Agentur und werden dem Kunden nicht ausgehändigt. Die Rechte am Rohmaterial können durch einen separaten Vertrag erworben werden; der Preis richtet sich nach dem Umfang des Materials.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Verwendung der Arbeitsergebnisse die Agentur in geeigneter Form als Urheberin zu erwähnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Weglassung der Urheberbenennung schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung in Höhe von 50% des offerierten Honorars.
Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Werbezwecke zu verwenden und den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben unberührt.
Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen. Mängel sind der Agentur unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserungen vorzunehmen. Schlagen diese fehl, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Agentur haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Ansprüche Dritter.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Agentur durch die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund der Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Protagonisten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen der Protagonisten vorliegen.
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder der Offerte. Fehlt eine solche Vereinbarung, endet der Vertrag mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
Bei vertraglich geregelten Jahresverträgen können beide Parteien auf jedes Monatsende mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall entsprechend zu vergüten.
Bei vertraglich geregelten kürzeren Zusammenarbeiten können beide Parteien auf jedes Monatsende mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall entsprechend zu vergüten.
Bei Monatspaketen ist eine Kündigung monatlich möglich, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten gilt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Im Falle einer Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen und Leistungen bis zum Datum der Vertragsbeendigung bestehen. Nach Vertragsende sind beide Parteien von weiteren Verpflichtungen gemäss diesem Vertrag befreit.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst.
Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen), entbinden die Agentur für die Dauer der Störung von ihren vertraglichen Verpflichtungen. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als akzeptiert.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur in Zürich.
Stand: Januar 2024
We Get Social Media GmbH
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8600 Dübendorf
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