AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der We Get Social Media GmbH, Scheuchzerstrasse 112, 8006 Zürich (nachfolgend "die Agentur") und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Der Auftrag kann per E-Mail, Leistungsbezug, mündlich bei Beratungsgesprächen, per Online-Formular oder per unterschriebenem Dokument (Rechnung, Offerte, Auftragsbestätigung) zustande kommen. Mit der Annahme der Offerte oder der Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

3. Leistungen der Agentur

3.1 Umfang der Leistungen

Die Agentur erbringt ihre Dienstleistungen gemäss einem separaten Vertrag oder, wenn ein solcher fehlt, gemäss ihrer Offerte. Die Leistungen umfassen insbesondere Tätigkeiten im Bereich Social Media Management, Marketing sowie die Durchführung von Foto- und Videoproduktionen.

3.2 Leistungserbringung

Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht, sorgfältig und termingerecht zu erbringen. Sie ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) beizuziehen.

3.3 Widerrechtliche Nutzung

Die widerrechtliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Agentur sowie von Präsentationsvorschlägen (z.B. Pitch) verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 50% des Auftragsvolumens oder mindestens CHF 10'000. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin. Jede weitere Nutzung untersteht der Zahlung der obgenannten Konventionalstrafe und verpflichtet zur Leistung von Schadenersatz.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Er unterstützt die Agentur nach besten Kräften bei der Erfüllung des Vertrages.

4.2 Verträge mit Beteiligten

Der Kunde ist verpflichtet, mit allen Personen, die an Foto- oder Videoaufnahmen (nachfolgend "Protagonisten") teilnehmen, eigenständig Verträge abzuschliessen. Die Agentur ist keine Vertragspartei dieser Vereinbarungen, selbst wenn sie dem Kunden Protagonisten vermittelt.

4.3 Datenschutz und Einwilligungen

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Protagonisten der Aufnahme und Bearbeitung ihrer Personendaten durch die Agentur zum vereinbarten oder erkennbaren Zweck zugestimmt haben. Er gewährleistet die Datensicherheit der Personendaten und sorgt für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).

4.4 Rechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und Informationen keine Rechte Dritter verletzen und frei von rechtlichen Mängeln sind. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.

4.5 Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der Agentur geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung erfolgt gemäss der Offerte oder dem individuellen Vertrag.

5.2 Stundensätze

Falls keine Stundensätze explizit für die Leistung vereinbart wurden, gelten die allgemeinen Stundensätze. Diese betragen CHF 165 pro Stunde für allgemeine Tätigkeiten, die nicht in die Video-/Foto-/Grafikerstellung fallen. Tätigkeiten im Bereich Video-/Foto-/Grafikerstellung werden mit CHF 225 pro Stunde berechnet.

5.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren zu erheben. Die Agentur behält sich das Recht vor, bei grösseren Projekten eine Anzahlung oder Teilzahlungen zu verlangen.

5.4 Vergütung der Protagonisten

Das Honorar der Protagonisten wird von der Agentur bezahlt, jedoch dem Kunden in Rechnung gestellt und vollumfänglich weiterverrechnet.

5.5 Zusatzvergütung bei Terminverschiebungen

Verschiebt der Kunde eine vereinbarte Aufnahmesitzung weniger als 48 Stunden vor dem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 4 nicht nach, ist die Agentur berechtigt, bereits angefallene Kosten (einschliesslich Drittkosten) sowie den bis dahin geleisteten Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen. Zusätzlich steht der Agentur eine Entschädigung in Höhe von 50% des in der Offerte festgelegten Honorars zu. Eine Verschiebung der Aufnahmesitzung bis zu 48 Stunden vor dem Termin bleibt kostenlos.

5.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der Agentur aufzurechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Änderungen des Leistungsumfangs

6.1 Zusatzleistungen

Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung. Die Agentur wird dem Kunden eine entsprechende Offerte unterbreiten.

6.2 Mehraufwand

Ergibt sich während der Ausführung des Auftrags ein zusätzlicher Aufwand, der nicht von der Agentur zu vertreten ist, wird dieser Mehraufwand dem Kunden nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung gestellt.

6.3 Autorkorrekturen

Autorkorrekturen, also Änderungswünsche des Kunden nach Abschluss der Arbeiten, sind nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten und werden nach Aufwand separat verrechnet.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrechte der Agentur

Alle von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte, Texte, Grafiken, Fotos, Videos) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum der Agentur.

7.2 Verwendung der Arbeitsergebnisse

Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nur zu dem mit der Agentur vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein Zeitraum vereinbart, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages.

7.3 Erweiterte Nutzungsrechte

Möchte der Kunde die Arbeitsergebnisse für einen anderen als den vereinbarten Zweck oder über den vereinbarten Zeitraum hinaus verwenden, muss er die entsprechenden Nutzungsrechte bei der Agentur erwerben. Der Preis dafür wird je nach Art, Umfang des Materials und Verwendungszweck festgelegt.

7.4 Übertragung an Dritte

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu übertragen oder diese Dritten zur Verfügung zu stellen.

7.5 Veränderungen und Bearbeitungen

Jegliche Veränderung, Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

7.6 Auswahl und Herausgabe von Material

Die Auswahl des Foto- und Videomaterials erfolgt durch die Agentur. Das ausgewählte und bearbeitete Material wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. Rohmaterial und unbearbeitete Aufnahmen verbleiben bei der Agentur und werden dem Kunden nicht ausgehändigt. Die Rechte am Rohmaterial können durch einen separaten Vertrag erworben werden; der Preis richtet sich nach dem Umfang des Materials.

7.7 Urheberbenennung

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Verwendung der Arbeitsergebnisse die Agentur in geeigneter Form als Urheberin zu erwähnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Weglassung der Urheberbenennung schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung in Höhe von 50% des offerierten Honorars.

7.8 Referenzrecht

Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Werbezwecke zu verwenden und den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

7.9 Rechtliche Bestimmungen

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben unberührt.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewährleistung

Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen. Mängel sind der Agentur unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

8.2 Mängelbeseitigung

Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserungen vorzunehmen. Schlagen diese fehl, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.

8.3 Haftungsumfang

Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.4 Haftungsausschluss

Die Agentur haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Ansprüche Dritter.

8.5 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Agentur durch die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund der Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

9.2 Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Protagonisten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen der Protagonisten vorliegen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Vertragsdauer

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder der Offerte. Fehlt eine solche Vereinbarung, endet der Vertrag mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

10.2 Kündigung bei Jahresverträgen

Bei vertraglich geregelten Jahresverträgen können beide Parteien auf jedes Monatsende mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall entsprechend zu vergüten.

10.3 Kündigung bei kürzeren Verträgen

Bei vertraglich geregelten kürzeren Zusammenarbeiten können beide Parteien auf jedes Monatsende mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall entsprechend zu vergüten.

10.4 Kündigung bei Monatspaketen

Bei Monatspaketen ist eine Kündigung monatlich möglich, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten gilt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

10.5 Verpflichtungen bei Kündigung

Im Falle einer Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen und Leistungen bis zum Datum der Vertragsbeendigung bestehen. Nach Vertragsende sind beide Parteien von weiteren Verpflichtungen gemäss diesem Vertrag befreit.

10.6 Ausserordentliche Kündigung

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen), entbinden die Agentur für die Dauer der Störung von ihren vertraglichen Verpflichtungen. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als akzeptiert.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.2 Abtretung

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

13.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

13.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur in Zürich.

Stand: Januar 2024

Kontakt

We Get Social Media GmbH
Ringstrasse 20
8600 Dübendorf
+41 78 871 09 19
info@wegetsocialmedia.com

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